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Datum: 23.09.2026

Bekanntmachung der Absicht zur Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neuberg

Bekannmachung

der Absicht zur Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl. 11 Fl.Nr. 47/5 der
Gemarkung Ravolzhausen nach § 6a HStrG


Die Gemeinde Neuberg beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. 11 Fl.Nr. 47/5 der
Gemarkung Ravolzhausen teilweise einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist nach § 6a Hessisches
Straßengesetz (HStrG) drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 27.07.2026 beschlossen, die Teileinziehung des
öffentlichen Feld- und Waldweg Flur 11 Flur-Nr. 47/5 der Gemarkung Ravolzhausen durchzuführen.
Die Gemeinde Neuberg als Straßenbaubehörde für gemeindliche Wege ist zuständig für die
Durchführung des Verfahrens (§ 6a HStrG). Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der
Absichtserklärung zur Einziehung. Daran schließt sich die Einziehung durch Verwaltungsakt in Form

einer Allgemeinverfügung mit erneuter Bekanntmachung an.

Beabsichtigt ist die Einziehung folgender Wegefläche:

  • Beginn: Fl.Nr. 58/7, Gemarkung Ravolzhausen
  • Ende: FL.Nr. 11, Gemarkung Ravolzhausen
  • Länge: 163 m
  • Die Pläne und Unterlagen zur Einziehung liegen während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses

im Bauamt, In den Gräben 15, 63543 Neuberg, für die Dauer von drei Monaten (bis einschl.
27.01.2027) aus und können in dieser Zeit eingesehen werden. Während der Dauer der Auslegung
können auch Anregungen und Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Nach Abschluss der Auslegung ist die Teileinziehung vorgesehen.

Neuberg, 27.10.2026
Gemeinde Neuberg
gez. Eisert

  • Flurkarte

Autor/in: Vanessa Eisert