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Ortsgericht

Schätzungen

Das Ortsgericht Neuberg ist nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz berechtigt, Wertschätzungen von Immobilien und Grundstücken durchzuführen.

Diese müssen im hiesigen Geschäftsbereich, also innerhalb der Gemarkung Neuberg liegen. Hierzu zählen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen.

Beantragen kann die Schätzung grundsätzlich jeder Eigentümer/Miteigentümer der Immobilie oder des Grundstücks.

Benötigte Unterlagen

Benötigt wird ein formloser Antrag auf Schätzung.

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Höhe des Schätzwertes.

Beglaubigungen von Unterschriften

Die Ortsgerichtsvorsteherin / der Ortsgerichtsvorsteher ist für die Beglaubigung von Unterschriften sowie von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden (Verträge u. ä.) zuständig. Persönliches Erscheinen ist notwendig, da eine Unterschrift geleistet werden muss.

Benötigte Unterlagen

Benötigt wird die entsprechende Vorlage, auf der die Unterschrift beglaubigt wird und der Bundespersonalausweis. 

Gebühren

Je beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von 7,50 € erhoben.

Sterbefallanzeige

Nach einem Sterbefall werden die nächsten Angehörigen schriftlich gebeten, sich mit dem hiesigen Ortsgericht in Verbindung zu setzen, um vermögens- und erbrechtliche Ansprüche der Hinterbliebenen zu klären. Mit einem Fragebogen (Sterbefallanzeige) stellt das Ortsgericht die Familien- und Vermögensverhältnisse von Verstorbenen fest. Folgende Angaben sind dabei erforderlich:

  • Name und Stand des Verstorbenen
  • letzter Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt
  • Zeitpunkt und Ort der Geburt und des Todes
  • Familienstand zum Zeitpunkt des Todes
  • gesetzliche Erben
  • Vorhandensein einer Verfügung von Todes wegen (Testament o. ä.)
  • allgemeine Vermögensverhältnisse, insbesondere Grundbesitz
  • evtl. eheliche Güterrechtsverhältnisse

Für Rückfragen steht Ihnen die Ortsgerichtsvorsteherin, Frau Petra Scholz, telefonisch (06183) 801-33, persönlich während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung. Die Sterbefallanzeige wird zur weiteren Verwendung an das Amtsgericht Hanau weitergeleitet.