Stimmabgabe per Briefwahl
Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
Sie möchten per Briefwahl wählen? Hier können Sie die entsprechenden Unterlagen online beantragen.
Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugesandt. Sie nehmen Ihre Stimmabgabe in Ruhe zu Hause vor. Ihr Wahlbrief kann dann durch Einwurf in jeden Post-Briefkasten (Frankieren nicht nötig) oder den Briefkasten direkt am Rathauseingang dem Wahlamt zugestellt werden.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Wahlunterlagen persönlich oder auf dem Postweg zu beantragen. Weitere Informationen hierzu unten im Text.
Antragstellung online
Anlässlich der Wahl 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich als Deutsche/r im Ausland befinden.
Sie müssen hierzu im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neuberg eingetragen sein. Über die Eintragung werden Sie mit der Zusendung einer entsprechenden Wahlbenachrichtigung informiert. Die Wahlbenachrichtigungen für Neuberg werden in der Zeit vom 29.04. bis 19.05.2024 sukzessive von unserem kommunalen IT-Dienstleister versandt. Die Wahlbenachtichtigung ist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen jedoch nicht zwingend erfoderlich.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Neuberg. Halten Sie sich als Deutsche/r dauernd im Ausland auf oder sie Sie Unionsbürger/in, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Wahlberechtigung
Informationen für Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an die
Gemeindeverwaltung Neuberg
Wahlamt
In den Gräben 15
63543 Neuberg
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.
Weitere, wichtige Informationen und Fristen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland finden Sie auf der >> Webseite der Bundeswahlleiterin/Deutsche im Ausland.
Informationen für Unionsbürger
Unionsbürger schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an die
Gemeindeverwaltung Neuberg
Wahlamt
In den Gräben 15
63543 Neuberg
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.
Weitere, wichtige Informationen und Fristen sowie den Antrag für Unionsbürger finden Sie auf der >> Webseite der Bundeswahlleiterin/Unionsbürger.
Die Online-Beantragung ist möglich zwischen Montag, 29.04.2024 bis Mittwoch, 05.06.2024 um 23:59 Uhr. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig.
Antrag via Smartphone und QR-Code
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist oben rechts ein QR-Code gedruckt. Durch das Einscannen des QR-Codes mit Hilfe der Kamera eines Smartphones gelangen sie einfach auf die Antragsseite. Hier muss nur noch das Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift für Wahlschein und Briefwahlunterlagen erfasst werden. Dies spart Zeit und die lästige Eingabe der persönlichen Daten über das Smartphone und verringert gleichermaßen Erfassungsfehler.
Antrag per Post oder persönlich
Beantragung auf dem Postweg
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie den Wahlscheinantrag, welchen Sie ausfüllen, unterschreiben und per Post, per Fax oder per E-Mail zurück ans Wahlamt senden. Sie können ihn auch in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einwerfen. Ihre Briefwahl-Unterlagen erhalten Sie auf dem Postweg.
Formloser Antrag
Es ist ratsam, jedoch nicht unbedingt notwendig, den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten. Der Antrag kann auch formlos schriftlich, z.B. auch als E-Mail oder mündlich beim Wahlamt der Gemeinde Neuberg gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich! Folgende Angaben sind zwingend erforderlich
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
Beantragung im Wahlamt
Die Gemeindeverwaltung richtet ab Beginn der Frist zur Beantragung und Ausgabe der Briefwahlunterlagen (sechs Wochen vor dem Wahltag) im Rathaus ein Wahlamt ein. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und mitnehmen oder vor Ort direkt die Briefwahl ausführen. Bitte denken Sie an die Vereinbarung eines Termins vor dem Besuch des Rathauses!
Abholung durch eine/n Bevollmächtigte/n
Auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist die Möglichkeit gegeben, eine bevollmächtigte Person zu beauftragen, die Unterlagen zu beantragen und abzuholen. Die Vorlage dieser von der wahlberechtigten Person unterschriebenen Vollmacht ist hierfür zwingend erforderlich. Bitte denken Sie an die Vereinbarung eines Termins vor dem Besuch des Rathauses!
Fristen zur Beantragung
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann persönlich im Wahlamt bis zum Freitag vor der Wahl bis 18.00 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr möglich, z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, wobei der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden könnte. Bei der Beantragung auf dem Postweg gilt diese Frist nicht, denn es müssen natürlich immer die Postlaufzeiten beachtet werden.
Ihr Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahlsonntag dem Wahlamt der Gemeinde Neuberg vorliegen, da zu diesem Zeitpunkt die Wahlhandlung abgeschlossen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eintreffende Wahlbriefe können nicht mehr für die Ergebnisermittlung berücksichtigt werden.
Briefwahl - allgemeine Informationen
Datenschutzerklärung Online-Beantragung von Wahlscheinen
VERANTWORTLICHER
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
In den Gräben 15
63543 Neuberg
- Telefon: 06183 801-0
- Fax: 06183 801-81
- E-Mail: E-Mail
eitere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.
Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:
Günther Rams
DEBIT Computer Service GmbH
Seestraße 11
63571 Gelnhausen
Telefon 06051 916 75-0
Telefax 06051 916 75-20
E-Mail: datenschutz@neuberg.eu
Antrag eines Wahl-/Abstimmungsscheines
Soweit Sie einen Wahl-/Abstimmungsschein beantragen wollen, müssen Sie personenbezogene Daten angeben, damit Ihr Antrag entsprechend bearbeitet werden kann.
Bei diesen personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die von uns benötigt werden, um Ihnen den Dienst zu ermöglichen.
Bestimmte gekennzeichnete Angaben sind verpflichtend anzugeben, um den von Ihnen angestrebten Antrag bearbeiten zu können.
Weitere Informationen können von Ihnen freiwillig bereitgestellt werden.
Zweck der Verarbeitung:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihren Antrag auf einen Wahl-/Abstimmungsschein zu bearbeiten.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e), Abs. 3 Satz 1 b) DSGVO, § 3 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), § 26 Europawahlordnung (EuWO) / § 27 Bundeswahlordnung (BWO) / § 13 Landeswahlordnung (LWO) / § 17 Kommunalwahlordnung (KWO).
Dauer der Speicherung:
Die Daten werden gem. § 83 EuWO / § 90 BWO / § 76LWO / § 112 KWO gespeichert.
Ihre Rechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, stehen Ihnen als betroffene Person folgende Rechte, im Sinne der DSGVO, gegenüber dem Verantwortlichen zu:
Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu überprüfen und Auskunft darüber zu verlangen, insbesondere welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und welche Kategorien verarbeitet werden.
Ferner besteht für Sie das Recht auf Information über die Empfänger und die Speicherdauer und ggf. über die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer oder an eine internationale Organisation.
Zusätzlich können Sie, insbesondere Auskunft über das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, verlangen.
Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, die Berichtigung Ihrer gespeicherten unrichtigen personenbezogenen Daten sowie unter der Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO
Ferner haben Sie nach Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die Notwendigkeit der Verarbeitung zur Erreichung des Zwecks besteht nicht mehr.
- Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen und es besteht auch keine sonstige Rechtsgrundlage.
- Sie haben nach Art. 21 Abs. 1 oder 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt; im Falle des Art. 21 Abs. 1 gilt dies nur, soweit keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung personenbezogener Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Nach Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Die Richtigkeit personenbezogener Daten wird von Ihnen bestritten.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist unrechtmäßig; Sie verlangen anstatt der Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt nicht länger die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung; Sie benötigen diese jedoch als betroffene Person zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Sie als betroffene Person haben Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt.
Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
Sie haben nach Art. 20 DSGVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO
Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f. DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Widerruf der Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Falls Sie uns eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen.
Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie den Widerruf uns gegenüber ausgesprochen haben.
Durch den Widerruf Ihrer Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sie können Ihren Widerruf an gemeinde@rodenbach.de per E-Mail oder postalisch unter Nutzung der oben angegebenen Adresse richten.
Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht für Sie als betroffene Person die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu beschweren.
Grundsätzlich können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat wenden, in dem Sie als betroffene Person Ihren üblichen Aufenthaltsort oder Ihren Arbeitsplatz haben oder an die Aufsichtsbehörde unseres Geschäftssitzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.
Die in Hessen zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter folgender Adresse:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Post-Adresse:
Postfach 31 63
65021 Wiesbaden
Vor-Ort:
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel. 0611/1408-0
Fax 0611/1408-611
E-Mail-Adresse:
poststelle@datenschutz.hessen.de
Weitere Informationen zum Datenschutz
Ihr Vertrauen ist uns wichtig.
Wenn Sie daher weitere Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu ändern.
Stand: [Mai/2019]