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Friedhofsverwaltung


Bei einem Sterbefall ist das Bestattungswesen zuständig für die Zuteilung von Grabstellen auf den Friedhöfen, Genehmigungen von Bestattungen, Erteilung von Grabmalgenehmigungen sowie Abrechnung der Bestattungskosten. Grabeinebnungen können auch über die Friedhofsverwaltung beantragt werden. 

Von der Gemeinde werden auf den Friedhöfen folgende Grabarten angeboten:

  • Ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten 
    (mit und ohne besonderer Gestaltung)

  • Wahlgrabstätten
    sind Kaufgräber. Hier kann eine spätere Urnenbeisetzung je Grabstelle erfolgen.

  • Reihengrabstätten
    sind Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden der Reihe nach belegt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts sowie eine Beilegung von Aschenurnen ist nicht möglich.

  • Urnenwahlgrabstätten
    Hier können 2 Urnen bestattet werden. Die Nutzungsberechtigen können beim erstmaligen Erwerb des Nutzungsrechts auch ein Bestattungsrecht für max. 4 Urnen festlegen. Für die Erweiterung des Nutzungsrechts ist eine zusätzliche Gebühr fällig.

  • Urnenkammern 
    werden auf dem Friedhof Ravolzhausen angeboten und dienen der Aufnahme von 2 Urnen.

  • Baumgräber 
    befinden sich auf dem Friedhof Rüdigheim.

  • Rasengrabstätten 
    befinden sich auf dem Friedhof im Ortsteil Rüdigheim. Es handelt sich hier um Reihengrabstätten für Erdbestattungen. Hier übernimmt die Gemeinde die gärtnerische Pflege des gesamten Rasenfelds einschließlich der Grabstätten für die Dauer der Ruhefrist. Das alleinige Pflege- und Gestaltungsrecht liegt bei der Friedhofsverwaltung. Zulässig sind nur liegende Grabmale, welche ebenerdig angelegt werden.

  • Anonyme Bestattungen
    sind auf beiden Friedhöfen möglich.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie in den Satzungen >> Friedhofsordnung und >> Friedhofsgebührenordnung. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung. 

Einige Leistungen stehen Ihnen bereits online zur Verfügung: