Bundestagswahl 2025
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 *
* Informationen zum Wahltermin |
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wahlberechigt
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (Quelle: Bundeswahlgesetz § 12 Wahlrecht)
Wahlberechigte Deutsche im Ausland
(Quelle: Bundeswahlgesetz § 12 Wahlrecht)
Informationen für Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Alle notwendigen Informationen und Antragsformulare für Deutsche im Ausland finden Sie >> auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Schicken Sie bitte Ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an die
Gemeindeverwaltung Neuberg
Wahlamt
In den Gräben 15
63543 Neuberg
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.
Informationen zur Briefwahl
Ihre Briefwahlunterlagen können Sie zu gegebener Zeit über unsere >> Homepage beantragen.
Ausführliche Informationen zur Briefwahl anlässlich der Bundestagswahl 2025 finden Sie auf der >> Webseite der Bundeswahlleiterin/Briefwahl.
Amtliche Bekanntmachungen / Informationen
Weitere Informationen