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Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 *

* Informationen zum Wahltermin

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. 

>> Das Wahlsystem

Wahlberechigt

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (Quelle: Bundeswahlgesetz § 12 Wahlrecht)

Wahlberechigte Deutsche im Ausland

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind [...] 

(Quelle: Bundeswahlgesetz § 12 Wahlrecht)

Informationen für Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Alle notwendigen Informationen und Antragsformulare für Deutsche im Ausland finden Sie >> auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Schicken Sie bitte Ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an die 

Gemeindeverwaltung Neuberg
Wahlamt
In den Gräben 15
63543 Neuberg

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.

Informationen zur Briefwahl

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie zu gegebener Zeit über unsere >> Homepage beantragen.

Ausführliche Informationen zur Briefwahl anlässlich der Bundestagswahl 2025 finden Sie auf der >> Webseite der Bundeswahlleiterin/Briefwahl

Amtliche Bekanntmachungen / Informationen

Weitere Informationen

>> Die Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025