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Finanzen und Steuern

Mitteilungen der Finanzverwaltung

Steuerverwaltung

Gemeindekasse

Erledigung aller Kassengeschäfte der Gemeinde Neuberg, Mahnungen und Vollstreckungen.

Keine Barkasse!

Mahnung und Vollstreckung

Die Mahnung ist eine Aufforderung an Schuldner, die es versäumt haben, binnen einer gesetzten Frist eine Forderung (z. B. Grundbesitzabgaben, Kindertagesstättengebühren u. ä.) zu begleichen. Nach dem Fälligkeitstermin werden die Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50 € nach unten abgerundeten Betrages berechnet.

Es gibt drei Stufen der Mahnung, die erste Stufe ist die öffentliche Mahnung im Hanauer Anzeiger (amtliche Bekanntmachung), auf unserer Homepage und den Aushängen der Gemeinde. Für die öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben.

Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungskostengesetz gebührenpflichtig.

Wenn nach erfolgter persönlicher Mahnung die Forderung nicht beglichen wird, ergeht eine Vollstreckungsankündigung. Sollte auch dies ohne Reaktion bleiben beginnt das Zwangsvollstreckungsverfahren.

Für die Gemeindekasse Neuberg vollstreckt die Vollstreckungsstelle des Main-Kinzig-Kreises.

Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises
Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde
Barbarossastraße 21
63571 Gelnhausen

Warum bekomme ich eine Mahnung?

Sie haben vergessen zu einem Fälligkeitstermin (z. B.: 15.02., 15.05., 01.07. (Jahreszahler), 15.08., 15.11.) Ihre Steuer oder Abgaben zu zahlen. Daraufhin ergeht eine allgemeine öffentliche Mahnung im Hanauer Anzeiger und den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Neuberg. Reagieren Sie auf diese öffentliche Mahnung nicht, kommt nach ca. 4 Wochen eine persönliche schriftliche Mahnung, die mit mindestens 6,00 € Mahngebühren und bei Beträgen über 50,00 € mit Säumniszuschlägen belastet ist.

Sollten Sie auch diese persönliche Mahnung nicht beachtet haben, ergeht eine Vollstreckungsankündigung durch die Gemeine Neuberg. Danach werden weitere Maßnahmen durch die Vollstreckungsstelle des Main-Kinzig-Kreises veranlasst. Diese Vollstreckungsmaßnahmen sind mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden.

Kontakt

Bankverbindung

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an dieser Stelle die Bankverbindungen nicht mehr ausweisen. Die Bankverbindung sowie weitere Zahlungsmöglichkeiten finden Sie auf den Bescheiden oder sonstigen Dokumenten der Gemeine Neuberg. Für Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen unserer Gemeindekasse gerne zur Verfügung.

Zahlungen an die Gemeindekasse

Wenn Sie Zahlungen an die Gemeindekasse Neuberg zu leisten haben, geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihrer Überweisung das Kassenzeichen an. Wünschen Sie eine gezielte Verbuchung, so vermerken Sie es auf dem Überweisungsbeleg.

Rückzahlungen

Alle Vereinbarungen über Rückzahlungen, Umbuchungen oder Verrechnungen müssen schriftlich unter Angabe der Kassenzeichen erfolgen, da hier eine Unterschrift zwingend notwendig ist. Ein entsprechendes Formular zum downloaden erhalten Sie hier. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf den Rückseiten der Steuerbescheide.

Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat

Eine immer fristgerechte Zahlung der Steuern, Abgaben und Gebühren können Sie sicherstellen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Das entsprechende Formular zum downloaden finden Sie hier. Da wir hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung telefonisch, per Fax oder per Email nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung. Bei der Einzugsermächtigung gelten die mit dem jeweiligen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Weitere Zahlwege
  •  ePay (in Arbeit)

  • PayPal Senden Sie Ihre Zahlung an rathaus@neuberg.eu und geben Sie bitte einen Verwendungszweck an.

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Einige Leistungen stehen Ihnen bereits online zur Verfügung: