Kommunalwahlen 2026
Am 15. März 2026 findet die Wahl des Kreistages des Main-Kinzig-Kreises und die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg statt.
Informationen für Parteien und Wählergruppen
Unter nachfolgendem Link finden Sie die notwendigen Vordrucke für die Einreichung eines Wahlvorschlags. Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke nur ausgefüllt werden dürfen; inhaltliche Veränderungen machen das Formular ungültig.
Vordrucke für Wahlvorschlagsträger
Hinweise:
- Die Vordrucke Nr. 9 und 10 enthalten auf der letzten Seite jeweils Informationen zum Datenschutz. Hier sind zwingend Angaben durch die Partei / Wählergruppe / Einzelberwerbenden einzutragen.
- Das Formblatt KW Nr. 7 für die Unterstützungsunterschriften erhalten Sie für eine Gemeinde- oder Ortsbeiratswahl bei der Gemeindewahlleiterin und für eine Kreiswahl bei dem Kreiswahlleiter.
- Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Montag, 05.01.2026, 18:00 Uhr schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Neuberg einzureichen. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nach Möglichkeit frühzeitig vor dem genannten Termin ein, sodass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
- Um vorherige Terminvereinbarung unter den nebenstehenden Kontaktdaten des Wahlbüros wird gebeten!
Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages am 15. März 2026
Wahlberechtigt
zur Gemeindewahl bzw. zur Wahl des Kreistages sind alle EU-Bürger, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen (Stichtag 01.02.2026) in Neuberg (Gemeindewahl) bzw. dem Main-Kinzig-Kreis (Kreistag) ihren Wohnsitz haben.
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl
[Quelle: wahlen.hessen.de]
Gewählt werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen - abhängig von der Zahl der Einwohner im Wahlgebiet und entsprechenden Festlegungen in der Hauptsatzung - bei der Gemeindewahl in Neuberg 23 Gemeindevertreter und 87 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl. Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Wahl ist der zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleiter
Rechtsgrundlagen
- Hessisches Kommunalwahlgesetz
- Hessische Kommunalwahlordnung
- Hessische Gemeindeordnung
- Hessische Landkreisordnung
Wahlsystem
Kumulieren und Panaschieren
Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen (einzelnes Listenkreuz), einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Weitere, ausführliche Informationen zum >> Wahlsystem auf den Seiten des Landeswahlleiters für Hessen.
Informationen zur Briefwahl
Ihre Briefwahlunterlagen können Sie in der Zeit vom 02.02.2026 bis 10.03.2026 (23:59 Uhr) beantragen
Ausführliche Informationen hierzu sowie den Link zur Online-Beantragung finden Sie unter:
Musterstimmzettel Kommunalwahl
Weitere, ausführliche Informationen zum >> Wahlsystem und der Stimmvergabe auf den Seiten des Landeswahlleiters für Hessen.
Amtliche Bekanntmachungen / Informationen
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Datum: 20.01.2026
Zugelassene Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 15.03.2026
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 06.10.2025
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg am 15. März 2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neuberg Mehr
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Datum: 24.02.2025
Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer
Bundestagswahl am 23.02.2025 Mehr