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Kommunalwahlen 2026

Am 15. März 2026  findet die Wahl des Kreistages des Main-Kinzig-Kreises und die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg statt.


Informationen für Parteien und Wählergruppen

Unter nachfolgendem Link finden Sie die notwendigen Vordrucke für die Einreichung eines Wahlvorschlags. Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke nur ausgefüllt werden dürfen; inhaltliche Veränderungen machen das Formular ungültig.

Vordrucke für Wahlvorschlagsträger

Hinweise:

  • Die Vordrucke Nr. 9 und 10 enthalten auf der letzten Seite jeweils Informationen zum Datenschutz. Hier sind zwingend Angaben durch die Partei / Wählergruppe / Einzelberwerbenden einzutragen.
  • Das Formblatt KW Nr. 7 für die Unterstützungsunterschriften erhalten Sie für eine Gemeinde- oder Ortsbeiratswahl bei der Gemeindewahlleiterin und für eine Kreiswahl bei dem Kreiswahlleiter.
  • Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Montag, 05.01.2026, 18:00 Uhr schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Neuberg einzureichen. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nach Möglichkeit frühzeitig vor dem genannten Termin ein, sodass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
  • Um vorherige Terminvereinbarung unter den nebenstehenden Kontaktdaten des Wahlbüros wird gebeten!

Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages am 15. März 2026

Wahlberechtigt

zur Gemeindewahl bzw. zur Wahl des Kreistages sind alle EU-Bürger, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen (Stichtag 01.02.2026) in Neuberg (Gemeindewahl) bzw. dem Main-Kinzig-Kreis (Kreistag) ihren Wohnsitz haben.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl

[Quelle: wahlen.hessen.de]

Gewählt werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen - abhängig von der Zahl der Einwohner im Wahlgebiet und entsprechenden Festlegungen in der Hauptsatzung - bei der Gemeindewahl in Neuberg 23 Gemeindevertreter und 87 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl. Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Wahl ist der zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleiter

Rechtsgrundlagen

Wahlsystem

Kumulieren und Panaschieren

Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen (einzelnes Listenkreuz), einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.

Weitere, ausführliche Informationen zum >> Wahlsystem auf den Seiten des Landeswahlleiters für Hessen.

Informationen zur Briefwahl

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie in der Zeit vom 02.02.2026 bis 10.03.2026 (23:59 Uhr) beantragen

Ausführliche Informationen hierzu sowie den Link zur Online-Beantragung finden Sie unter:

Musterstimmzettel Kommunalwahl

  • Musterstimmzettel

    Wahl der Gemeindevertretung 2026

  • Erläuterungen

    zum Musterstimmzettel

  • Musterstimmzettel

    Wahl des Kreistages 2026

Weitere, ausführliche Informationen zum >> Wahlsystem und der Stimmvergabe auf den Seiten des Landeswahlleiters für Hessen.