Soziale Dienste
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung!
Sie vermeiden so Wartezeiten und unvollständige Unterlagen.
Rente
Falls Sie eine Altersrente, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Hinterbliebenenrente beantragen müssen oder bei schriftlichen Anfragen des Rententrägers Fragen haben, besteht die Möglichkeit, hierzu die Hilfe der Sachbearbeiter des Fachbereichs II - Soziale Dienste - in Anspruch zu nehmen.
Bei Ihrem Anruf oder Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen benötigt werden.
Falls der Rentenversicherungsträger Fotokopien von Unterlagen (Zeugnisse, Personalausweis usw.) benötigt, deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt werden muss, können Sie dies ebenfalls bei uns vornehmen lassen. Die Bestätigung erfolgt in Rentenangelegenheiten kostenlos.
Weitere Informationen zu Fragen rund um die Rente erhalten Sie auch im Internet auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Grundsicherung für Arbeitssuche
Die Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitssuchende werden im Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) geregelt. Es umfasst u. a. das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld.
Antragstellung
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Sachbearbeiter des Fachbereichs II - Soziale Dienste - geben entsprechende Antragsformulare aus und nehmen sie zur Weiterleitung an das Kommunale Center entgegen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse (z. B. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Bescheid über das Arbeitslosengeld I, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Sparbücher etc.)
- Nachweis über die monatlichen Belastungen (z. B. Miete, Heizung, Versicherungen, Unterhaltsverpflichtungen etc.)
Weitere Informationen & Anträge Online
Auf der Seite des Kommunalen Centers für Arbeit / Jobcenters unter der Rubrik "Für Klienten" finden Sie zahlreiche, hilfreiche Informationen und Online-Anträge
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) werden im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) geregelt. Es umfasst u. a. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege sowie Krankenhilfe.
Antragstellung
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Sachbearbeiter des Fachbereichs II - Soziale Dienste - geben entsprechende Antragsformulare aus und nehmen sie zur Weiterleitung an den Main-Kinzig-Kreis entgegen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse (z. B. Rentenbescheide, Kontoauszüge, Sparbücher etc.)
- Nachweis über die monatlichen Belastungen (z. B. Miete, Heizung, Versicherungen, Unterhaltsverpflichtungen etc.)
Weitere Informationen & Anträge Online
Auf der Seite des Main-Kinzig-Kreises unter der Rubrik "Ämter und Aufgaben - Amt für Soziale Förderung und Teilhabe" finden Sie zahlreiche, hilfreiche Informationen und Online-Anträge
Wohngeld
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, das hängt von den folgenden drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag und wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.
Antragstellung
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Sachbearbeiter des Fachbereichs II - Soziale Dienste - geben entsprechende Antragsformulare aus und nehmen sie zur Weiterleitung an den Main-Kinzig-Kreis entgegen.
Weitere Informationen & Anträge Online
Auf der Seite des Main-Kinzig-Kreises unter der Rubrik "Ämter und Aufgaben – Amt 63 Bauamt " finden Sie zahlreiche, hilfreiche Informationen und Online-Anträge
Rundfunkbeitrag - Befreiung und Ermäßgung
Sie können aus sozialen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Weitere Informationen auf den Seiten des
Unterhaltsvorschuss
Schwerbehinderung
Wer eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung hat, kann beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Fulda (Washingtonallee 2, 36041 Fulda, Tel. 0661/6207-0) einen Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) stellen.
Weitere Informationen
Das Schwerbehindertengesetz ermöglicht Schwerbehinderten u. a. Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub, Steuererleichterungen und Rechte zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Zur Geltendmachung dieser Rechte bedarf es a) einer Feststellung über die Behinderung(en) und den Grad der Behinderung (GdB) in Form eines Bescheides und b) eines Nachweises über die Eigenschaft als Schwerbehinderter durch den Grad der Behinderung und besonderer gesundheitlicher Merkmale in Form eines Ausweises. Falls bei Ihnen bereits eine Behinderung durch das Versorgungsamt festgestellt wurde, diese sich aber wesentlich verschlimmert hat oder weitere Behinderungen aufgetreten sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Neufeststellung zu beantragen. Wer bereits einen Schwerbehindertenausweis besitzt, auf dem das Merkzeichen „aG“ eingetragen ist, bekommt auf Antrag eine Sonderparkgenehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Genehmigung auch für den Personenkreis erteilt werden, der das Merkzeichen „G“ besitzt. Nähere Informationen zur Sonderparkgenehmigung erteilt Ihnen Stefanie Schmehl vom Ordnungsamt, Telefon 06183 801 19.
>> Schwerbehindertenantrag - Erstantrag mit Erläuterungen
>> Schwerbehindertenantrag - Neufeststellung