Vereins- und Sportförderung
Nutzung des Bürgerhauses durch Vereine
Alle in Neuberg ansässigen Vereine, Verbände, Parteien und ähnliche Organisationen können das Bürgeraus für ihre Veranstaltungen und Versammlungen nutzen. Die Anmietung des Saales für Vereinsveranstaltungen erfolgt ausschließlich über die Gemeindeverwaltung. Bitte kontaktieren Sie hierzu Frau Petra Scholz.
Für diese Vermietungen gilt die jeweils aktuelle Bürgerhaussatzung. Sollen im Rahmen einer Veranstaltung auch Speisen angeboten werden, müssen diese ausnahmslos über den Pächter der Gaststätte bezogen werden.
- Nutzungsantrag Bürgerhaus (Vereine)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung des Bürgerhauses - Bürgerhaussatzung
Benutzungs- und Gebührensatzung für das Bürgerhaus Neuberg (OT Rüdigheim) in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 01.01.2017 - Checkliste Bürgerhausnutzung
Wichtige Hinweise zur Durchführung von Vereinsveranstaltungen im Bürgerhaus