Feststellungsbeschluss Nachrücker für die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg
Amtliche Bekanntmachung
Die unter der laufenden Nr. 101 aufgeführte Bewerberin, Frau Ute Birkner, des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), ist aus der Gemeindevertretung ausgeschieden, da sie am 29.04.2026 zur ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten der Gemeinde Neuberg gewählt wurde.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages unter der laufenden Nr. 104, Herr Michael von Brocke, als Nachrücker für die Gemeindevertretung Neuberg festgestellt.
Der unter der laufender Nr. 308 aufgeführte Bewerber, Herr Willi Kühr, des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), ist aus der Gemeindevertretung ausgeschieden, da er am 29.04.2026 zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Neuberg gewählt wurde.
Ich stelle fest, dass der unter der laufenden Nr. 317 aufgeführte Bewerber, Herr Michael Giffels, des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SDP), durch schriftliche Erklärung sein Mandat als Gemeindevertreter nicht angenommen hat und somit seine Rechtstellung als Gemeindevertreter rückwirkend nicht erworben hat.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Niklas Kuckelkorn, laufende Nr. 307 des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SDP), als Nachrücker für die Gemeindevertretung Neuberg festgestellt.
Die unter der laufenden Nr. 504 aufgeführte Bewerberin, Frau Susanne Lach, des Wahlvorschlages der Freien Demokratischen Partei (FDP), ist aus der Gemeindevertretung ausgeschieden, da sie am 29.04.2026 zur ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Neuberg gewählt wurde.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages unter der laufenden Nr. 507 des Wahlvorschlages der Freien Demokratischen Partei (FDP), Herr Harald Munk, als Nachrücker für die Gemeindevertretung Neuberg festgestellt.
Die unter der laufenden Nr. 601 aufgeführte Bewerberin, Frau Irina Brettmann, des Wahlvorschlages der Neuberger Liste (NL), hat durch schriftliche Erklärung ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Herbert Flötenmeyer, laufende Nr. 603 des Wahlvorschlages der Neuberger Liste (NL) als Nachrücker für die Gemeindevertretung Neuberg festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Neuberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, 63543 Neuberg, Rathaus OT Ravolzhausen, In den Gräben 15, einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Neuberg, 04.05.2026
Die Gemeindewahlleiterin
gez. Gottlieb