Öffentliche Mahnung der Fälligkeit von Steuern und Abgaben
Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum
15. Mai 2026
folgende Steuern und Gebühren fällig waren:
| Grundsteuer A und B |
2. Quartal 2026 |
| Abfallgebühr |
2. Quartal 2026 |
| Gewerbesteuervorauszahlung |
2. Quartal 2026 |
Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis
spätestens 29. Mai 2026
an die Gemeindekasse Neuberg zu zahlen.
Die am 15. Mai 2026 fällig gewesenen Abgaben werden, nach diesem Termin, im Wege des Verwaltungszwangsverfahren, nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen, und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) werden Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages berechnet.
Für diese öffentliche Steuermahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Wir bitten die Abgabepflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.
Neuberg, den 15. Mai 2026
Gemeindekasse Neuberg
Sommerfeld
Kassenleiterin