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Datum: 15.05.2026

Öffentliche Mahnung der Fälligkeit von Steuern und Abgaben

Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum

15. Mai 2026

folgende Steuern und Gebühren fällig waren:

Grundsteuer A und B

2. Quartal 2026

Abfallgebühr

2. Quartal 2026

Gewerbesteuervorauszahlung

2. Quartal 2026

Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis

spätestens 29. Mai 2026

an die Gemeindekasse Neuberg zu zahlen.

Die am 15. Mai 2026 fällig gewesenen Abgaben werden, nach diesem Termin, im Wege des Verwaltungszwangsverfahren, nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen, und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) werden Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages berechnet.

Für diese öffentliche Steuermahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Wir bitten die Abgabepflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Neuberg, den  15. Mai 2026

Gemeindekasse Neuberg

Sommerfeld
Kassenleiterin