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Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung

Leistungsnummer: 99115005104001

Pro Termin Anmeldung von bis zu 3 Einzelpersonen oder einer Familie.

Registration of up to 3 individuals or one family per appointment.

English

Registration of a place of residence

If you are moving into a new residence, you must register within 14 days of moving in. Personal appearance is usually required.

Please be sure to note the following information, as it is not possible to register with incomplete documents:

What documents are required?

  • Identity documents of all persons to be registered (original document, no copy or photo)

EU citizens:

- Identity card or passport and eID card if available. The address on the chip of the eID card will be changed.

Non-EU citizens:

- Passport or passport replacement papers and - if available - electronic residence permit (eAT). On the eAT, the address will be changed

  • If you are not the owner of the residence you have occupied: the form "Wohnungsgeberbestätigung" (download here) - the rental agreement is not sufficient
  • If you are moving from abroad: your last residential address in Germany (confirmation of registration, date of moving in and out)
  • In addition, if represented by an authorized person:

- Completed and signed registration form (download here)
- Written authorization for the representative
- Original identity document of the representative

However, we would like to point out that in case of pending questions, a personal consultation may be necessary.

Under certain circumstances, it may be necessary to submit additional documents, such as:

  • Marriage or civil partnership certificate
  • Decree of divorce
  • Birth certificate
  • Proof of custody etc.

Please bring original documents, copies or photographs are not accepted. In the case of foreign documents, a translation by an interpreter or translator approved by German courts and authorities is required. In addition, legalization or an apostille may be required. Please consult your local civil registry office in case of questions.

⮕ If you do not speak German sufficiently, please bring an interpreter with you! 

⮕ Registration by appointment only: Online booking

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
  2. Einzugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Für die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu überprüfen haben.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.

Voraussetzungen

Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.

Erforderliche Unterlagen

Für eine Online-Anmeldung benötigen Sie: 

o    Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
o    Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 


Für die Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:

o    Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
o    Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
o    aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
o    betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
o    Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

 

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Verfahrensablauf

Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht. Verfügt Ihre Meldebehörde über einen Online-Dienst zur Anmeldung können Sie, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, sich mit Ihren Nutzerkonto (BundID) anmelden.

Termin online reservieren

  für diese Leistung können Sie unsere >> Online-Terminbuchung nutzen:

  • Wählen Sie in der alphabetischen Liste die gewünschte Dienstleitung aus
  • Wählen Sie dann in der Box Zuständige Stelle »Jetzt einen Termin reservieren (s. Beispielfoto)
    • am Mobiltelefon: Sie finden die Box unten auf der Seite
    • am Tablet und PC: Sie finden die Box oben rechts auf der Seite
  • Folgen Sie den Anweisungen zur Buchung 

Anleitung Online-Terminvereinbarung >> zum Ausdrucken / Download

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal