Inhalt

Gemeindevorstand beschließt zehnprozentige Haushaltssperre

Pressemitteilung

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Neuberg hat zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit eine zehnprozentige Haushaltssperre beschlossen. Grundlage ist § 107 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der bei einer entsprechenden Entwicklung der Haushaltslage die Möglichkeit vorsieht, Aufwendungen und Auszahlungen unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen.

Mit der Haushaltssperre reagiert die Gemeinde auf die aktuelle Haushaltsentwicklung. Ziel ist es, den weiteren Haushaltsvollzug verantwortungsvoll zu steuern, zusätzliche finanzielle Belastungen zu begrenzen und die noch vorhandenen finanziellen Spielräume zu sichern.

Die Haushaltssperre wird budgetbezogen umgesetzt. Das bedeutet, dass nicht jede einzelne Haushaltsposition pauschal um zehn Prozent gekürzt wird. Stattdessen prüfen die jeweiligen Budgetverantwortlichen, an welchen Stellen Einsparungen fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich vertretbar sind. Dabei werden die unterschiedlichen Aufgaben und Strukturen der einzelnen Budgets berücksichtigt.

Mögliche Einsparungen können insbesondere durch die Verschiebung oder den Verzicht auf noch nicht begonnene beziehungsweise noch nicht beauftragte Maßnahmen, die Reduzierung freiwilliger Leistungen oder den Verzicht auf nicht zwingend erforderliche Anschaffungen erzielt werden. Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt und sind weiterhin vollständig zu erfüllen.

Das Personalkostenbudget ist von der Haushaltssperre ausgenommen. Die dort veranschlagten Aufwendungen beruhen überwiegend auf gesetzlichen, tariflichen und arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und lassen sich kurzfristig nicht reduzieren.

Der Gemeindevorstand weist darauf hin, dass die Haushaltssperre zunächst ein Instrument zur Steuerung des Haushaltsvollzugs ist. Die tatsächliche Höhe der Einsparungen wird sich erst im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres zeigen und hängt unter anderem von den noch verfügbaren Haushaltsmitteln, bestehenden Verpflichtungen sowie den konkreten Einsparmöglichkeiten in den einzelnen Budgets ab.

Um notwendige Entscheidungen zügig treffen zu können, erhält der Bürgermeister im Rahmen der beschlossenen Vorgaben die Befugnis, über Freigaben gesperrter Haushaltsmittel in laufenden Verwaltungsangelegenheiten zu entscheiden. So sollen notwendige Maßnahmen weiterhin zeitnah umgesetzt und unnötige Verzögerungen vermieden werden.

Mit der beschlossenen Haushaltssperre leistet die Gemeinde Neuberg einen wichtigen Beitrag zu einer verantwortungsvollen Haushaltsführung und stellt sicher, dass die finanziellen Herausforderungen frühzeitig und mit Augenmaß bewältigt werden. Dabei bleibt das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung sowie die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dauerhaft zu sichern.