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Datum: 07.09.2026

Feststellungsbeschluss Nachrücker für die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg

Amtliche Bekanntmachung

Die unter der laufender Nr. 304 aufgeführte Bewerberin, Frau Daniela Kremhöller, des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), hat durch schriftliche Erklärung ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Peter Diener, laufende Nr. 310 des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SDP), als Nachrücker für die Gemeindevertretung Neuberg festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Neuberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, 63543 Neuberg, Rathaus OT Ravolzhausen, In den Gräben 15, einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Neuberg, 07.09.2026

Die Gemeindewahlleiterin
gez. Gottlieb