Baumgräber - Einhaltung der Friedhofsordnung
Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass an den Baumgrabstätten, konkret an den Baumstützen und Bäumen, keine Schilder oder dekorative Gegenstände angebracht werden dürfen. Die Schilder und Gegenstände werden von den zuständigen Mitarbeitern des Bauhofes entfernt. Die Friedhofsverwaltung bittet um das Verständnis, dass die Regelung nach §29 der Friedhofsordnung auch im Interesse der anderen Nutzungsberechtigten eingehalten werden muss.
Autor/in: Petra Scholz