Inhalt
Datum: 15.01.2024

Feststellung des Verzichts auf das Mandat als Gemeindevertreter und Nachrücken eines anderen Bewerbers

Amtliche Bekanntmachung

Der Bewerber unter der laufenden Nr. 13 des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD),

Herr Rouven Pohl, Goethestraße 17, 63543 Neuberg,

hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (GVBl. S. 871) stelle ich fest, dass er als Gemeindevertreter ausgeschieden ist.

Ich stelle fest, dass der als nächster, noch nicht berufene Bewerber unter lfd. Nr. 20 des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SDP), Herr Wilfried Kaemper, durch schriftliche Erklärung sein Mandat als Gemeindevertreter nicht angenommen hat und somit seine Rechtstellung als Gemeindevertreter rückwirkend nicht erworben hat.

Weiterhin stelle ich fest, dass als nächste, noch nicht berufene Bewerberin unter lfd. Nr. 21 des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SDP), Frau Hatice Thomas-Yagis, Mozartring 18, 63543 Neuberg als Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 25 – 27 KWG jeder/jede Wahlberechtigte des Wahlkreises Neuberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, 63543 Neuberg, Rathaus OT Ravolzhausen, In den Gräben 15, einzulegen.

Neuberg, den 15.01.2024

Die Gemeindewahlleiterin

gez. Gottlieb