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Plakatierungen

Leistungsnummer: 99108012005005

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.


Folgendes gilt es zu beachten:

  • für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:

- Laternenmasten

- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln

- Großwerbetafeln an den Ortseingängen

  • das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
  • die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
  • außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden

Genehmigung von Plakatierungen online beantragen

Mit diesem Formular können Sie die Genehmigung von Plakatierungen online beantragen. Nach Eingang Ihres Antrags werden Ihnen die Plakatierungsmarken per Post zugesandt. Vereinen werden maximal 10 Plakatierungsmarken zur Verfügung gestellt; für Wahlplakatierung gelten gesonderte Richtlinien. Die Genehmigung ist gebührenfrei.


Genehmigung von Plakatierungen

Antraggsteller

Vorhaben

Art der Plakatierung

Formular absenden

Sie können das Formular nach Betätigung der Schältfläche "Eingaben prüfen" noch einmal kontrollieren und haben die Möglichkeit, die zu übermittelnden Daten zu ändern oder auszudrucken. Mit anschließender Betätigung der Schaltfläche "Eingaben absenden"  übermitteln Sie uns Ihre Daten und bekommen automatisch eine Kopie Ihrer Nachricht per Email.


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