Abfall: Wertstoffe entsorgen
Leistungsnummer: 99001029004000
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:
- Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
- Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
- ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
- bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen
Abfallkalender
Haben Sie Ihren Abfallkalender verlegt? Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den aktuellen Abfallkalender und eine Aufstellung über die Abfallzuordnung als PDF herunterzuladen.
Zudem bieten wir Ihnen den Abfallkalender als Download zur Übernahme in ein Kalenderprogramm wie z. B. Microsoft Outlook an. Sie können dann die Erinnerungsfunktion Ihres Kalenderprogramms nutzen und sich rechtzeitig an die Abholtermine erinnern lassen.
- Abfallkalender 2024 (.ics Kalenderdatei)
Abfuhrtermine der Gemeinde Neuberg 2024
Fachamt und Online-Dienstleistungen
Informationen zur Mülltrennung
Anmeldung von Elektro- und Elektronikgeräten
Tel. 06051 97 10 – 33333
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.30 Uhr
s. auch >> Entsorgung von Elektrogeräten
Tel. 06051 8898-215 (Herr Hahn)
Ansprechpunkt
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein »Abfall ABC« nachschlagen.
Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.
Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)