Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Leistungsnummer: 99001008004000
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).
Abfallkalender
Haben Sie Ihren Abfallkalender verlegt? Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den aktuellen Abfallkalender und eine Aufstellung über die Abfallzuordnung als PDF herunterzuladen.
Zudem bieten wir Ihnen den Abfallkalender als Download zur Übernahme in ein Kalenderprogramm wie z. B. Microsoft Outlook an. Sie können dann die Erinnerungsfunktion Ihres Kalenderprogramms nutzen und sich rechtzeitig an die Abholtermine erinnern lassen.
- Abfallkalender 2025 (.ics Kalenderdatei) folgt!
Abfuhrtermine der Gemeinde Neuberg 2025
- Abfallkalender 2024 (.ics Kalenderdatei)
Abfuhrtermine der Gemeinde Neuberg 2024
Fachamt und Online-Dienstleistungen
Informationen zur Mülltrennung
Anmeldung von Elektro- und Elektronikgeräten
Tel. 06051 97 10 – 33333
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.30 Uhr
s. auch >> Entsorgung von Elektrogeräten
Tel. 06051 8898-215 (Herr Hahn)
Ansprechpunkt
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)