Testpflicht entfällt, Maskenpflicht für Besuche in Kliniken und Pflegeheimen bleibt vorerst Amt
Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr stellt Corona-Berichterstattung im Einklang mit den bundesweiten Lockerungen bis auf Weiteres ein
Main-Kinzig-Kreis. – Mit dem 1. März sind bundesweit und damit auch in Hessen und dem Main-Kinzig-Kreis fast alle Corona-Regeln weggefallen. Bis zum 7. April sieht das Infektionsschutzgesetz des Bundes lediglich noch für Besucherinnen und Besuchern von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine FFP2-Maskenpflicht vor, ebenso für den Besuch von Arztpraxen etc. Keine FFP2-Maskenpflicht besteht hingegen für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen. Darüber hinaus sieht die Coronavirus-Testverordnung des Bundes seit 1. März auch keine Testpflicht mehr vor. Es ist auch nicht mehr möglich, sich kostenlos testen zu lassen, der Bund übernimmt die Kosten hierfür nicht mehr.
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