Aktuelle Corona-Regeln im MKK / in Hessen
Tägliche Übersicht über die Indikatoren zur Pandemiebestimmung auf der Website des Landes Hessen:
>> Inzidenzzahlen
Seit 2. April nur noch wenige Masken- und Testpflichten
>> Information des Main-Kinzig-Kreises
Für die meisten Corona-Regeln bietet das neue Bundesinfektionsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage mehr. Seit 2. April 2022 fallen Zugangsbeschränkungen wie 3G, 2G und 2Gplus weg. Es gilt dann nur noch Maskenpflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, bei Rettungsdiensten, in Bussen und Bahnen (Nah- und Fernverkehr) und in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Testpflichten gelten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften. Auch in Schulen werden Lehrende, Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet. Für Hotspot-Regelungen sieht die hessische Landesregierung keine rechtssichere Basis.
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.
Die neuen Regeln gelten in Hessen vom 2. bis 29. April 2022. Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist befristet bis zum 23. September 2022.
Hygiene- und Abstandsregeln, Masken und Lüften bleiben weiterhin wichtig, um Übertragungen zu verhindern.