Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung „Wohnpark Am Fallbach“
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
Frist: 20.05.2019 – 21.06.2019 (einschließlich)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg hat in ihrer Sitzung am 02.05.2018 den Aufstellungsbeschluss sowie in der Sitzung am 10.04.2019 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu o.g. Bebauungsplan gefasst. Planziel des Bebauungsplans „Wohnpark am Fallbach“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 BauNVO. Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Gemeinde Neuberg und wurde vormals als Sondergebiet für ein Möbelhaus, als Parkplatz sowie als Lagerfläche genutzt. Die Fläche wird über die Industriestraße im Norden und Osten erschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltfachbeitrag liegen in der Zeit von Montag, dem 20.05.2019 bis einschließlich Freitag, dem 21.06.2019 im Rathaus der Gemeinde Neuberg, In den Gräben 15, 63543 Neuberg, Zimmer 06 während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist kann von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Verfahrensunterlagen
- Übersichtskarte
- Anschreiben
- Textliche Festsetzung
- Bebauungsplan
- Begründung zum Bebauungsplan „Wohnpark Am Fallbach“
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Planstand: 25.09.2018, mit Ergänzungen im April 2019 - Umweltfachbeitrag
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Schallgutachten
- Verkehrsuntersuchung
- Bodengutachten
- Bekanntmachung
14.05.2019, Gemeindeverwaltung Neuberg