AB SOFORT NEUE VERKEHRSREGELUNG LANGENDIEBACHER STRASSE
Die Gemeinde Neuberg informiert: Die Sanierung der Straßendecke ist erfolgt. Die Langendiebacher Straße im Ortsteil Ravolzhausen (ehemalige L 3193) ist ab sofort eine 30´er Zone!
Die Gemeinde Neuberg informiert:
Die Sanierung der Straßendecke ist erfolgt.
Die Langendiebacher Straße im Ortsteil Ravolzhausen (ehemalige L 3193) ist ab sofort eine 30´er Zone!
Entsprechend sind die neuen Vorfahrtregelungen zu beachten und umzusetzen!
Aus gegebenem Anlass teilen wir außerdem mit, dass es sich bei der Straße „IN DEN GRÄBEN“ um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt! In diesen sogenannten Mischflächen gibt es „keine Fahrbahn“ und keinen „rechten Fahrbahnrand“.
Infolgedessen gilt eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Ausfahrt auf die Langendiebacher Straße. Hier gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ nicht. Auch für die Ausfahrt „IN DEN ZIEGELGÄRTEN“ gilt die gleiche Regelung.