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Landtagswahl am 8. Oktober 2023

Wichtiger Hinweis: Änderung der Wahllokale!

Zwecks Einsparung von Resourcen in energetischer wie auch in personeller Hinsicht wurden die Wahllokale von bisher fünf auf drei reduziert, dafür ein zusätzlicher Briefwahlbezirk geschaffen. Auch zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass immer mehr Bürger die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. 

Folgende Wahlräume enfallen:

  • Wahlbezirk 4 Seniorendependance → aufgeteilt auf Wahlbezirk 1 Kita Brummkreisel oder Wahlbezirk 3 Kinderhaus Panama. Beachten Sie bitte den Aufdruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigung!

  • Wahlbezirk 5 Feuerwehrgerätehaus Rüdigheim → künftig Wahlbezirk 2 Kita Tabalugaland.

Sollten diese Änderungen für Sie ein Hindernis darstellen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre
>> Briefwahlunterlagen online anzufordern und Ihre Stimme zu Hause abzugeben.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Land Hessen haben.

Allgemeine Informationen zur Wahl des hessischen Landtages

[Quelle: wahlen.hessen.de]

Der hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; d.h. 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.

Rechtsgrundlagen

Musterstimmzettel

>>für die Landtagswahl am 8. Oktober 2023 (noch nicht verfügbar)