Inhalt

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.

Wichtiger Hinweis: Änderung der Wahllokale!

Zwecks Einsparung von Resourcen in energetischer wie auch in personeller Hinsicht wurden die Wahllokale von bisher fünf auf drei reduziert, dafür ein zusätzlicher Briefwahlbezirk geschaffen. Auch zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass immer mehr Bürger die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. 

Folgende Wahlräume enfallen:

  • Wahlbezirk 4 Seniorendependance → aufgeteilt auf Wahlbezirk 1 Kita Brummkreisel oder Wahlbezirk 3 Kinderhaus Panama. Beachten Sie bitte den Aufdruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigung!

  • Wahlbezirk 5 Feuerwehrgerätehaus Rüdigheim → künftig Wahlbezirk 2 Kita Tabalugaland.

Sollten diese Änderungen für Sie ein Hindernis darstellen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre
>> Briefwahlunterlagen online anzufordern und Ihre Stimme zu Hause abzugeben.

Hinweis für Wählende

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Absenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind 

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie
  • alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger),

die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Wahlberechtigung

Zur Wahlberechtigung lesen Sie bitte >> § 6 Europawahlgesetz - EuWG

Informationen für Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an die 

Gemeindeverwaltung Neuberg
Wahlamt
In den Gräben 15
63543 Neuberg

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.
Weitere, wichtige Informationen und Fristen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland finden Sie auf der >> Webseite der Bundeswahlleiterin/Deutsche im Ausland.

Informationen für Unionsbürger

Unionsbürger schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an die

Gemeindeverwaltung Neuberg
Wahlamt
In den Gräben 15
63543 Neuberg

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. 
Weitere, wichtige Informationen und Fristen sowie den Antrag für Unionsbürger finden Sie auf der >> Webseite der Bundeswahlleiterin/Unionsbürger.


Alle Informationen zur Briefwahl anlässlich der Europawahl 2024 finden Sie auf der >> Webseite der Bundeswahlleiterin/Briefwahl. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie zu gegebener Zeit über unsere Homepage beantragen.