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Grundsteuerbescheide 2023

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Meßbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt fveranlagten Höhe festgesetzt. Hier wird kein neuer Bescheid erteilt.

Die Grundsteuer 2023 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundbesitzabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 01.07.2023 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Meßbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.