Personalausweis: Verlustanzeige
Leistungsnummer: 99008001012003
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Online-Verlusterklärung eines Personalausweise oder Passes
Online-Verlusterklärung eines Personalausweise oder Passes
Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personalausweise oder Reisepasses bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Termin online reservieren
für diese Leistung können Sie unsere Online-Terminvereinbarung nutzen.
Achtung: Wenn Sie gerade mit Ihrem Nutzerkonto eingeloggt sind und sich im Vorgang der Terminbuchung befinden:
|
Anleitung Online-Terminvereinbarung >> zum Ausdrucken / Download
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: