Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Leistungsnummer: 99089147006000
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Frist
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Fachliche Freigabe
Kommunale Rahmenleistung
Online-Antrag Brauchtumsfeuer
Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, eine Genehmigung zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers zu beantragen.