Inhalt

Gemeinde Neuberg hat im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für 2024 einen neuen Abfallentsorgungsvertrag geschlossen

Pressemitteilung vom 11.01.2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen.  Hintergrund ist ein neuer Vertrag über die Abfallbeförderung mit der Firma Weisgerber Umweltservice GmbH, weil der alte Vertrag Ende des Jahres 2023 ausgelaufen ist.

Deshalb sind schon im Frühjahr 2022 der Main-Kinzig-Kreis und die kreisangehörigen Kommunen Bruchköbel, Freigericht, Langenselbold, Neuberg, Niederdorfelden und Wächtersbach eine Kooperation über eine interkommunale Zusammenarbeit für die Einsammlung und die Beförderung von Abfällen im Main-Kinzig-Kreis eingegangen (IKZ Abfalleinsammlung).

Ziel der IKZ Abfalleinsammlung ist eine gemeinsame Abfallentsorgung, um aufgrund der anfallenden Gesamtmengen Synergien für eine größtmögliche Entsorgungssicherheit bei verbesserter Qualität zu nutzen und zudem bessere Entsorgungs- oder Verwertungspreise zu erzielen.

Die Durchführung, Koordinierung, Steuerung und Abstimmung der gemeinsamen Abfallentsorgung und der damit verbundenen Leistungen für die Kommunen erfolgte zentral durch den Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.

Im Jahr 2022 hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die Ausschreibung für die Vergabe der kommunalen Abfalleinsammlung und Beförderung in den genannten fünf Kommunen des Main-Kinzig-Kreises in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Aus dem Ausschreibungsverfahren mit mehreren Verhandlungsrunden ist die Firma Weisgerber Umweltservice GmbH, Wächtersbach, als wirtschaftlichster Anbieter hervorgegangen.

Die Ausschreibungsergebnisse liegen aufgrund der Kostensteigerungen seit den letzten kommunalen Ausschreibungen und insbesondere aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen in diesem Jahr, über den Kosten für die Abfalleinsammlung vergangener Jahre in den Kommunen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bisherigen kommunalen Abfallsammelkosten in den vergangenen Jahren keiner Preisanpassung unterlagen. Der Abfallentsorgungsvertrag der Gemeinde Neuberg beispielsweise wurde am 01.01.2016 geschlossen und unterlag seitdem ebenso keiner Preisanpassung.

So haben sich die Treibstoffkosten seit den letzten Ausschreibungen der Kommunen im Jahr 2015 nahezu verdoppelt. Kostentreibend wirken sich auch die höheren Fahrzeugbeschaffungskosten und Zusatzkosten im Zusammenhang mit längeren Lieferzeiten (z.B. Anmietung von Leihfahrzeugen) aus. Die Personalaufwendungen erhöhen sich aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklungen in den letzten Jahren und der erwarteten höheren Lohnabschlüsse vor dem Hintergrund der hohen Inflationsrate. Der Fachkräftemangel, hier insbesondere bei Berufskraftfahrern, und der demografische Wandel in der Entsorgungswirtschaft tragen ebenfalls zu höheren Personalkosten bei.

Im Ergebnis sind die Angebotspreise nicht als marktunüblich zu erachten, zumal diese auch unter Berücksichtigung der Auftragswertschätzungen und vergaberechtlicher Bewertung sich im üblichen Rahmen bewegen.

Neben dem Preis haben die IKZ-Beteiligten großen Wert auf eine Verbesserung der Qualität der Leistungserbringung und Steigerung der Bürgerzufriedenheit gelegt. Die Bieter hatten mit der Angebotsabgabe Konzepte zum Beschwerde- und Qualitätsmanagement vorzulegen. Aufgrund der Prüfung und Bewertung der Konzepte kann im Ergebnis festgehalten werden, dass die mit dem Start der Kooperation vom beauftragten Entsorger umzusetzenden Maßnahmen im Kunden- und Beschwerdemanagement einen wesentlichen Beitrag zu Erreichung dieser Ziele leisten können. So können die Bürger der IKZ-Kommunen jetzt ihre Reklamationen zur Abfalleinsammlung direkt beim Entsorger telefonisch, elektronisch und schriftlich anmelden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft überwacht die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und hält die Behebung der gemeldeten Reklamationen nach. Bei Leistungsstörungen und Vertragsverstößen wird der Eigenbetrieb auf der Grundlage der Regelungen der Leistungsverträge gegenüber dem Entsorger tätig.

Nachdem am 1. Januar 2023 die IKZ Abfalleinsammlung in den Kommunen Bruchköbel, Langenselbold und Niederdorfelden gestartet ist, folgten die Gemeinden Freigericht und Neuberg am 01.01.2024. Die Vertragslaufzeit endet für alle Kommunen einheitlich zum 31.12.2028.