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Datum: 15.08.2023

Abbuchung Grundbesitzabgaben zum 15.08.2023

Neuberg, 15.08.2023

Sollten Sie für die Zahlung der Grundbesitzabgaben ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.05.2023 wurde der Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 01.01.2023 erhöht. Aus diesem Grund haben Sie mit Datum 03.07.2023 einen neuen Grundbesitzabgabenbescheid für die Grundsteuer B erhalten.

Die Nachforderungen für das 1. und 2. Quartal waren zum 07.08.2023 fällig. Die Abbuchung dieser Nachforderungen erfolgte mit der Quartalsfälligkeit zum 15.08.2023.