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Standsicherheitsüberprüfung von Grabsteinen

Amtliche Bekanntmachung

Nach §34 der Friedhofsordnung der Gemeine Neuberg vom 01.01.2019 sind die Inhaberinnen und Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstellen im Jahr mindestens einmal nach Beendigung der Frostperiode, auf Ihre Standsicherheit hin fachmännisch zu überprüfen (sogenannte Druckprobe) oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht.

Zudem werden von einer Fachfirma in der 38 KW auf allen Friedhöfen Druckproben durchgeführt.

Sollte bei Grabsteinen eine erheblich mangelnde Sicherheit festgestellt werden, müssen sie laut gesetzlicher Vorgabe abgebaut werden (sog. Umlegen der Grabsteine).

Festgestellte Mängel werden durch einen gelben Aufkleber auf dem Grabmal markiert und sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaberinnen und Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabstellen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.

Gemeinde Neuberg

Alexander Kovac
Fachbereich Bauen und Liegenschaften