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Datum: 22.10.2021

Mitnahme von zusätzlichen Mengen an Altpapier und Kartonage

Die Mitnahme von neben der regulären Papiertonne abgestellten Kartonagen oder Altpapier ist in der Abfallsatzung der Gemeinde Neuberg (§ 9 Abs. 4) geregelt und zusätzlich im Abfall-ABC auf der Innenseite unseres Abfallkalenders erklärt: Zusätzliche Mengen an Altpapier und Kartonage, welche auf oder neben der Papiertonne zur Abholung bereitgestellt werden, sind von der Abfuhr ausgeschlossen. Diese können - in haushaltsüblichen Mengen - an der Pumpstation im OT Ravolzhausen abgegeben werden. 


  • Abfallsatzung

    in der Fassung der V. Änderungssatzung vom 01.01.2024