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Vorsicht beim "Online-Kirchenaustritt"

Aus aktuellem Anlass:

Warnung!

Aus aktuellen Anlass möchten wir darauf aufmerksam machen, dass zweifelhalfte Internetseiten einen "Online-Kirchenaustritt" anbieten. Dort ist eine Gebühr zu entrichten und es wird suggeriert, Sie müssten lediglich noch eine "Austrittsbescheinigung" bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abholen.  Wir arbeiten in keinster Weise mit solchen Internetseiten zusammen!  Uns werden von Dritten weder Anträge noch Zahlungen in Ihrem Namen übermittelt.  

Ein Kirchenaustritt kann in Hessen ausschließlich auf folgende Art und Weise erklärt werden:

( 1 ) Die Erklärung kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden.

( 2 ) 1 Die mündliche Erklärung muss zur Niederschrift der zuständigen Gemeinde abgegeben werden. 2 Die schriftliche Erklärung muss als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden.

Quelle: 85 Kirchenaustritt in Hessen (KRWAG) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk (kirchenrecht-ekhn.de)

Das bedeutet also, dass Sie den Kirchenaustritt entweder

  • persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises auf der Gemeindeverwaltung beantragen oder
  • Ihren schriftlichen Antrag von einem Notar oder Ortsgericht beglaubigen lassen müssen. 

(Stand: Juli 2022, Gemeinde Neuberg)

>> Weitere Informationen zur Beantragung des Kirchenaustritts