Ablösung der Stellplatzverpflichtung
Nr. (Gemeinde Neuberg)Ablösung von Stellplätzen
Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist gem. Hessischer Bauordnung (HBO) und der Stellplatzsatzung der Gemeinde Neuberg eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen herzustellen.
Können die im Zuge eines Bauvorhabens zu errichtenden Stellplätze aus rectlichen oder tatsächlichen Gründen nicht nicht hergestellt werden, kann auf Antrag ein Ablösebetrag entrichtet werden.Über den Antrag entscheidet der Gemeindevorstand nach Anhörung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses.
Rechtliche Gundlage:
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