Öffentliche Mahnung der Fälligkeit von Steuern und Abgaben - Jahreszahler -
Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum
01. Juli 2022
folgende Steuern und Gebühren fällig waren:
Grundsteuer A und B | Jahreszahler |
Abfallgebühren | Jahreszahler |
Hundesteuer | Jahreszahler |
Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis
spätestens 15. Juli 2022
an die Gemeindekasse Neuberg zu zahlen.
Nach dem 15.Juli 2022 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages berechnet.
Für diese öffentliche Steuermahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Neuberg, den 15. Juli 2022
Gemeindekasse Neuberg
Sommerfeld
Kassenleiterin