Standplatzgenehmigung
Nr. 99089001000000Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ansprechpunkt
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Termin online reservieren
für diese Leistung können Sie unsere >> Online-Terminbuchung nutzen:
- Wählen Sie in der alphabetischen Liste die gewünschte Dienstleitung aus
- Wählen Sie dann in der Box Zuständige Stelle »Jetzt einen Termin reservieren (s. Beispielfoto)
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- Folgen Sie den Anweisungen zur Buchung
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