Reisepass: Verlustanzeige
Nr. 99085001014003Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) - Vorläufiger Reisepass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Verlusterklärung eines Personalausweise oder Passes
Online-Verlusterklärung eines Personalausweise oder Passes
Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personalausweise oder Reisepasses bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Termin online reservieren
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