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Reisepass: Verlustanzeige

Nr. 99085001014003

Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

Online-Verlusterklärung eines Personalausweise oder Passes

Online-Verlusterklärung eines Personalausweise oder Passes

Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personalausweise oder Reisepasses bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Verlusterklärung abgeben

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  für diese Leistung können Sie unsere Online-Terminvereinbarung nutzen.

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