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Kinderreisepass, Ausstellung und Verlängerung

Nr. (Gemeinde Neuberg)

Teaser

Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert werden.

Auf Wiedersehen, Kinderreisepass!

Der Kinder-Reisepass wird abgeschafft, der Reisepass wird teurer

Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens

Auf Wiedersehen, Kinderreisepass!

Laut der oben genannten Regelungen dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2024 für Kinder ab Geburt, wie für Erwachsene auch, mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden müssen. Diese werden in der Bundesdruckerei ausgestellt.

Die Lieferzeit beträgt zwischen 3 und 5 Wochen. Der Kinderreisepass wurde bisher direkt in der Passbehörde ausgestellt und konnte direkt mitgenommen oder kurzfristig abgeholt werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie deshalb die Lieferzeiten und beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt ein Dokument für Ihr Kind! 

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Für Inhaber eines deutschen Reisepasses sind visafreie Reisen in 190 Länder möglich. Innerhalb des Schengen-Raums kann der Personalausweis in der Regel als Identitätsnachweis dienen. Ein Personalausweis für Kinder (Personen unter 24 Jahren) gilt 6 Jahre und kostet 22,80 €, ein entsprechender Reisepass gilt ebenfalls 6 Jahre und kostet 37,50 €.

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen / Angaben benötigt:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (auch Neugeborene)
  • Größe und Augenfarbe des Kindes
  • Alter Kinderausweis / Personalausweis falls vorhanden oder
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde des Kindes
  • Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils (dieses Formular) für Kinder unter 16 Jahren beim Personalausweis und Kinder unter 18 Jahren beim Reisepass
  • Personalausweis oder Reisepass des abwesenden Erziehungsberechtigten
  • Das Kind kann ab dem 6. und muss ab dem 10. Lebensjahr bei Antragstellung unterschreiben
  • Das Kind muss ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke abgeben

WICHTIG:

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument somit vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument für Ihr Kind.

>> Dokument für Ihr Kind beantragen

Sollten Sie weitere Fragen zur Beantragung eines Dokumentes für Ihr Kind haben, wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro.

Antowort auf die Frage, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, geben die in der FAQ-Rubrik des >> Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) bereitgestellten Informationen.

Preiserhöhung beim Reisepass

Zum 1. Januar 2024 wird die Gebühr für einen Reisepass für Erwachsene (ab 24 Jahren; Gültigkeit 10 Jahre) von 60,00 € auf 70,00 € Euro erhöht. Die zusätzliche Gebühr für einen Express-Reisepass erhöht sich von 32,00 € auf 35,00 €.

Dokument für Ihr Kind beantragen

Dokument für Ihr Kind beantragen

Unter den folgenden Links finden Sie alle Informationen sowie die Terminbuchungsoption zu den ab 01. Januar 2024 möglichen Dokumenten für Ihr Kind: