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Direktwahl der Landrätin oder des Landrates des Main-Kinzig-Kreises 2023

Am 29. Januar 2023 findet die Wahl der Landrätin oder des Landrates des Main-Kinzig-Kreises statt.

Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages am 15. März 2026

Wahlberechtigt

zur Gemeindewahl bzw. zur Wahl des Kreistages sind alle EU-Bürger, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen (Stichtag 01.02.2026) in Neuberg (Gemeindewahl) bzw. dem Main-Kinzig-Kreis (Kreistag) ihren Wohnsitz haben.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl

[Quelle: wahlen.hessen.de]

Gewählt werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen - abhängig von der Zahl der Einwohner im Wahlgebiet und entsprechenden Festlegungen in der Hauptsatzung - bei der Gemeindewahl in Neuberg 23 Gemeindevertreter und 87 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl. Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Wahl ist der zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleiter

Rechtsgrundlagen

Wahlsystem

Kumulieren und Panaschieren

Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen (einzelnes Listenkreuz), einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.

Weitere, ausführliche Informationen zum >> Wahlsystem auf den Seiten des Landeswahlleiters für Hessen.

Wahl der Gemeindevertretung in Neuberg am 15. März 2026

Wahlberechtigt

zur Wahl der Gemeindevertretung sind alle EU-Bürger, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen (Stichtag 01.02.2026) in Neuberg ihren Wohnsitz haben.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl

[Quelle: wahlen.hessen.de]

Gewählt werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen - abhängig von der Zahl der Einwohner im Wahlgebiet - bei der Gemeindewahl 15 bis 105 Gemeindevertreter, bei der Ortsbeiratswahl drei bis 19 Ortsbeiratsmitglieder und 51 bis 93 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl. Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Wahl ist der zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleiter.

Rechtsgrundlagen

Wahlsystem

Kumulieren und Panaschieren

Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.

Weitere, ausführliche Informationen zum >> Wahlsystem auf den Seiten des Landeswahlleiters für Hessen.