Direktwahl der Landrätin oder des Landrates des Main-Kinzig-Kreises 2023
Am 29. Januar 2023 findet die Wahl der Landrätin oder des Landrates des Main-Kinzig-Kreises statt.
Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages am 15. März 2026
Wahlberechtigt
zur Gemeindewahl bzw. zur Wahl des Kreistages sind alle EU-Bürger, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen (Stichtag 01.02.2026) in Neuberg (Gemeindewahl) bzw. dem Main-Kinzig-Kreis (Kreistag) ihren Wohnsitz haben.
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl
[Quelle: wahlen.hessen.de]
Gewählt werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen - abhängig von der Zahl der Einwohner im Wahlgebiet und entsprechenden Festlegungen in der Hauptsatzung - bei der Gemeindewahl in Neuberg 23 Gemeindevertreter und 87 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl. Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Wahl ist der zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleiter
Rechtsgrundlagen
- Hessisches Kommunalwahlgesetz
- Hessische Kommunalwahlordnung
- Hessische Gemeindeordnung
- Hessische Landkreisordnung
Wahlsystem
Kumulieren und Panaschieren
Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen (einzelnes Listenkreuz), einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Weitere, ausführliche Informationen zum >> Wahlsystem auf den Seiten des Landeswahlleiters für Hessen.
Wahl der Gemeindevertretung in Neuberg am 15. März 2026
Wahlberechtigt
zur Wahl der Gemeindevertretung sind alle EU-Bürger, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen (Stichtag 01.02.2026) in Neuberg ihren Wohnsitz haben.
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl
[Quelle: wahlen.hessen.de]
Gewählt werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen - abhängig von der Zahl der Einwohner im Wahlgebiet - bei der Gemeindewahl 15 bis 105 Gemeindevertreter, bei der Ortsbeiratswahl drei bis 19 Ortsbeiratsmitglieder und 51 bis 93 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl. Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Wahl ist der zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleiter.
Rechtsgrundlagen
- Hessisches Kommunalwahlgesetz
- Hessische Kommunalwahlordnung
- Hessische Gemeindeordnung
- Hessische Landkreisordnung
Wahlsystem
Kumulieren und Panaschieren
Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Weitere, ausführliche Informationen zum >> Wahlsystem auf den Seiten des Landeswahlleiters für Hessen.
Amtliche Bekanntmachungen / Informationen
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Datum: 04.05.2026
Feststellungsbeschluss Nachrücker für die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 27.04.2026
Feststellung des Verzichts auf das Mandat als Gemeindevertreter und Nachrücken eines anderen Bewerbers
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 08.04.2026
Feststellung des Verlustes der Rechtsstellung als Gemeindevertreter und Nachrücken eines anderen Bewerbers
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 23.03.2026
Bekanntmachung des Ergebnisses der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg am 15.03.2026
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 20.03.2026
Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer
Kommunalwahlen 2026 Mehr
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Datum: 03.02.2026
Wahlbekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 20.01.2026
Zugelassene Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 15.03.2026
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 06.10.2025
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg am 15. März 2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neuberg Mehr