Bürgerhaus
Das Neuberger Bürgerhaus befindet sich im Ortsteil Rüdigheim in der Mühlstraße 22. Neben den klassischen Veranstaltungsräumen befindet sich im Haus die Bürgerhausgaststätte „Zum Rumpelstilzchen“, die von Herrn Olaf Müller und seinem Team bewirtschaftet wird. Der große Saal bietet Sitzplätze für etwa 200 Besucher (Konzertbestuhlung) bzw. 100 Plätze für Tischbestuhlung. Durch verschiedene Schiebetüren lassen sich die Räume aber auch kleinteilig nutzen, je nach Wunsch und Platzbedarf. Eine eigene Theke ist im großen Saal vorhanden. Der Bürgerhaussaal ist barrierefrei erreichbar.
Nutzung durch Vereine
Alle in Neuberg ansässigen Vereine, Verbände, Parteien und ähnliche Organisationen können das Bürgeraus für ihre Veranstaltungen und Versammlungen nutzen. Die Anmietung des Saales für Vereinsveranstaltungen erfolgt ausschließlich über die Gemeindeverwaltung. Bitte kontaktieren Sie hierzu Frau Petra Scholz.
Für diese Vermietungen gilt die jeweils aktuelle Bürgerhaussatzung. Sollen im Rahmen einer Veranstaltung auch Speisen angeboten werden, müssen diese ausnahmslos über den Pächter der Gaststätte bezogen werden.
- Nutzungsantrag Bürgerhaus (Vereine)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung des Bürgerhauses - Bürgerhaussatzung
Benutzungs- und Gebührensatzung für das Bürgerhaus Neuberg (OT Rüdigheim) in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 01.01.2017 - Checkliste Bürgerhausnutzung
Wichtige Hinweise zur Durchführung von Vereinsveranstaltungen im Bürgerhaus
Private Feiern im Neuberger Bürgerhaus
Sämtliche private Feierlichkeiten werden durch den Gaststättenpächter Olaf Müller und sein Team begleitet. Sollten Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte einfach an Herrn Müller unter nebenstehendem Kontakt!