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Liegenschaften

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Gartenbewässerung - private Wasseruhr 

Wer einen Teil seines Trinkwassers nicht dem Abwasser zuführt, muss für dieses Wasser auch keine Abwassergebühren zahlen. Ein zusätzlicher Wasserzähler lohnt sich dann, wenn sehr viel Wasser verbraucht wird, welches nicht dem Abwasser zugeführt wird. Dies ist in der Regel bei der Gartenbewässerung (Gießwasser) der Fall.

Einbaustelle:

Bei Einbau/Austausch sind neue Gartenwasserzähler an einem frostsicheren und zugänglichen Ort innerhalb des Gebäudes in die Leitung einzubauen, die ausschließlich der Entnahme von Wasser dient, welches nicht in die zentrale Schmutzwasseranlage eingeleitet wird. Wegen möglicher Manipulationen wird der Einbau von Zapfhahn-Wasserzählern nicht zugelassen. Der eingebaute Gartenwasserzähler muss von der Gemeinde abgenommen und verplombt werden. Die Abnahme ist die Voraussetzung für die Anerkennung des Gartenwasserzählers und der Verrechnung der zur Bewässerung verbrauchten Wassermengen bei der Gebührenabrechnung. Eine Abnahme muss nach dem Ersteinbau, Wechsel oder jeweils nach der Eichung des Wasserzählers erfolgen.

Eichgültigkeit:

damit die jährliche Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren für die zusätzlichen Wasseruhren absolut korrekt ist, müssen die Wasserzähler einwandfrei funktionieren und geeicht sein. Eine Eichung ist entsprechend dem Eichgesetz längstens sechs Jahre gültig. Der Grundstückseigentümer ist für die Eichung des Wasserzählers verantwortlich und trägt auch die dabei entstehenden Kosten.

Nach Ablauf der Eichfrist haben Sie die Wahl zwischen dem Einbau neuer Gartenwasserzähler oder der erneuten Eichung der alten Zähler durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle (Eichamt Darmstadt).

Abrechnung:

Zum Jahresende melden Sie bitte den Zählerstand Ihrer privaten Wasseruhr an die Gemeinde Neuberg. Dies können Sie online per Online-Formular tun. Auch ein Formular zum Ausfüllen steht Ihnen zur Verfügung (s. unten). 

Bei nicht erfolgter Einreichung des Formulars bis zum 31.01. des Folgejahres ist eine Auszahlung nicht mehr möglich. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die Gartenwasseruhr nicht mehr genutzt wird. Sie wird in diesem Fall von der Abrechnungsliste genommen. Für den Fall, dass die Gartenwasseruhr zur Erstattung der Kanalbenutzungsgebühr zu einem späteren Zeitpunkt wieder genutzt werden soll, muss vorab der dann aktuelle Zählerstand der Gartenwasseruhr durch die Gemeinde abgelesen werden, wofür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben wird.

Die Erstattung der zu viel gezahlten Kanalbenutzungsgebühren wird erst nach erfolgter Endabrechnung und Zahlung an die Kreiswerke Main-Kinzig vorgenommen.

Zählerstand einfach online melden (hier Formular öffnen)

Bitte melden Sie Ihren Zählenstand jährlich zum Jahresende, spätestens jedoch bis zum 31.01. des Folgejahres.

Zählerstand Gartenwasseruhr

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und tragen den Zählerstand unter Beachtung der Kommastellen ein. Die Zählernummer können Sie Ihrer letzten Rechnung entnehmen. Sie ist ebenfalls auf der Vorderseite des Zählers eingeprägt. Sofern Sie bereits über eine Kundennummer (FAD) verfügen, geben Sie diese bitte ebenfalls an. Dies erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Daten. Die FAD können Sie Ihrem letzten Bescheid entnehmen.

Kontaktdaten



Adresse für Wasserzähler, falls abweichend

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Formular ausdrucken oder abholen

Sollte es Ihnen oder Angehörigen nicht möglich sein, unser Online-Formular zu nutzen, liegt ein Formular im Foyer unseres Rathauses zur Abholung aus. Dieses können Sie ausfüllen und in den Briefkasten am Rathaus einwerfen oder per Post zurücksenden an:

Gemeinde Neuberg
Alexander Kovac
In den Gräben 15
63543 Neuberg

Email: a.kovac@neuberg.eu

Nachfolgend besteht auch die Möglichkeit, das Formular auszudrucken und ggf. an Angehörige weiterzugeben:

Formular zum Download

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