Europawahl 2024
Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.
Hinweis für Wählende
Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.
Absenkung des Wahlalters
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie
- alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger),
die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Wahlberechtigung
Informationen für Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an die
Gemeindeverwaltung Neuberg
Wahlamt
In den Gräben 15
63543 Neuberg
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.
Weitere, wichtige Informationen und Fristen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland finden Sie auf der >> Webseite der Bundeswahlleiterin/Deutsche im Ausland.
Informationen für Unionsbürger
Unionsbürger schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an die
Gemeindeverwaltung Neuberg
Wahlamt
In den Gräben 15
63543 Neuberg
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.
Weitere, wichtige Informationen und Fristen sowie den Antrag für Unionsbürger finden Sie auf der >> Webseite der Bundeswahlleiterin/Unionsbürger.
Alle Informationen zur Briefwahl anlässlich der Europawahl 2024 finden Sie auf der >> Webseite der Bundeswahlleiterin/Briefwahl. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie zu gegebener Zeit über unsere Homepage beantragen.
Weitere Informationen
Amtliche Bekanntmachungen / Informationen
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Datum: 23.09.2026
Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl für die Direktwahl des Bürgermeisters (w/m/d) und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei der Gemeinde Neuberg
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neuberg Mehr
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Datum: 07.09.2026
Feststellungsbeschluss Nachrücker für die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 04.05.2026
Feststellungsbeschluss Nachrücker für die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 27.04.2026
Feststellung des Verzichts auf das Mandat als Gemeindevertreter und Nachrücken eines anderen Bewerbers
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 08.04.2026
Feststellung des Verlustes der Rechtsstellung als Gemeindevertreter und Nachrücken eines anderen Bewerbers
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 23.03.2026
Bekanntmachung des Ergebnisses der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg am 15.03.2026
Amtliche Bekanntmachung Mehr
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Datum: 20.03.2026
Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer
Kommunalwahlen 2026 Mehr