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Bauleitplanung


Bauleitpläne:

Bauleitpläne sind der vorbereitende Flächennutzungsplan, welcher das ganze Gemeindegebiet umfasst und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Auf die Aufstellung von Bauleitplänen kann kein Anspruch von Privaten gestellt werden.

Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen

Der aktuelle Flächennutzungsplan wurde am 09.04.2011 rechtskräftig bekannt gemacht. Am 23.01.2020 wurde die 7. Änderung des Flächennutzungsplans bekannt gemacht.

>> Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuberg

Bebauungsplan:

Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.