An- und Abmeldung in Neuberg
Bei einem Wohnungswechsel sind sie verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen für die neue Wohnung anzumelden.
An- und Abmeldungen sind kostenfrei. In den meisten Fällen ist ein persönliches Erscheinen (ggf. nur eines Familienmitgliedes) erforderlich.
Anmeldung
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Neuberg um
Bitte bringen Sie für alle Familienmitglieder, die für die neue Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet werden sollen, einen Personalausweis bzw. Kinderausweis mit.
Ab 1. November 2015 muss ebenfalls eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden. Beziehen Sie Ihr Eigentum, müssen Sie diese Bescheinigung für sich selbst ausfüllen. Diese finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite zum Download. Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz ab 1. November 2015 finden Sie hier.
Sie ziehen aus einer Stadt/Gemeinde innerhalb Deutschlands nach Neuberg
Bitte bringen Sie für alle Familienmitglieder, die für die neue Wohnung gemeldet werden sollen, einen Personalausweis und, falls vorhanden, Reisepass bzw. Kinderausweise oder Geburtsurkunden der Kinder mit.
Ab 1. November 2015 muss ebenfalls eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden. Beziehen Sie Ihr Eigentum, müssen Sie diese Bescheinigung für sich selbst ausfüllen. Diese finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite zum Download. Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz ab 1. November 2015 finden Sie hier.
Wenn Sie verheiratet sind, bringen Sie bitte auch die Heiratsurkunde mit (haben Sie im Ausland geheiratet, bringen Sie bitte eine internationale Heiratsurkunde oder die Originalurkunde mit Übersetzung eines anerkannten Dolmetschers mit). Sind Sie geschieden, ist es ratsam, auch das Scheidungsurteil vorzulegen.
Sie ziehen aus dem Ausland nach Neuberg
Hier gelten grundsätzlich die gleichen Punkte wie bei einem Zuzug von innerhalb Deutschlands, halten Sie jedoch bitte Ihre letzte inländische Anschrift für uns bereit!
Ihr Fahrzeug zieht auch um!
Wenn Sie umziehen, ändert sich auch der Standort Ihres Fahrzeuges. Somit müssen Sie auch die Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein (ZB Teil I) ändern lassen. Dies geschieht üblicherweise bei der zuständigen Zulassungsstelle in Hanau oder Gelnhausen. Besitzen Sie jedoch ein Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk MKK oder GN und wird Ihr Fahrzeug nur privat genutzt (keine Firmenfahrzeuge), können Sie Ihren Fahrzeugschein auch bei uns im Einwohnermeldeamt ändern lassen. Änderungen bei einem Umzug aus der Stadt Hanau (Kennzeichen HU) in den Kreis dürfen wir jedoch zur Zeit nicht vornehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Zulassungsstellen des Main-Kinzig-Kreises. Lesen Sie hierzu auch KFZ-Schein-Änderung.
Und ihr Hund zieht auch um!
Besitzen Sie einen Hund, sollten Sie diesen natürlich auch hier anmelden. Dies können Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung in Einwohnermeldeamt erledigen oder in unserem Steueramt. Mehr hierzu auch unter Hundesteuer. Bringen Sie nach Möglichkeit bitte die Unterlagen Ihres Hundes mit, vor allem, falls eine Tätowierung oder Chipnummer vorhanden ist.
Hunde, die der „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22.01.2003" unterliegen, müssen zusätzlich über unser Ordnungsamt angemeldet werden!
Abmeldung
Sie ziehen in eine Stadt/Gemeinde innerhalb Deutschlands um
Dann müssen Sie sich bei uns nicht abmelden. Die Anmeldung bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde genügt, eine Rückmeldung an uns erfolgt automatisch.
Sie geben Ihren Nebenwohnsitz in Neuberg auf
Bei Umzug und Anmeldung in einer neuen Wohnsitzgemeinde geben Sie bitte einfach an, dass der bisherige Nebenwohnsitz in Neuberg nicht beibehalten werden soll. Eine Meldung an uns erfolgt dann automatisch.
Geschieht die Abmeldung der Nebenwohnung in Neuberg nicht im Rahmen einer Neuanmeldung in einer anderen Stadt/Gemeinde, dann muss die Nebenwohnung in Neuberg ab 1. November 2015 am Hauptwohnsitz abgemeldet werden.
Sie ziehen ins Ausland
In diesem Fall ist eine Abmeldung beim hiesigen Meldeamt unbedingt erforderlich.