Vorschlagsliste für die Schöffen
Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg hat in ihrer Sitzung am 17. Mai 2023 die Vorschlagsliste für die Schöffen beschlossen. Diese Vorschlagsliste liegt in der Zeit
vom 22. Mai 2023 bis 31. Mai 2023
im Rathaus der Gemeinde Neuberg, In den Gräben 15, Zimmer 09 zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuberg, In den Gräben 15, 63543 Neuberg, erhoben werden.
Neuberg, 19. Mai 2023
C. Gottlieb
Fachbereich Zentrale Verwaltung