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Datum: 02.05.2023

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens

Pressemitteilung des BMI vom 29.03.2023


Das sind die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Bei einem Umzug der Inhaberin oder des Inhabers eines Passes, Personalausweises oder einer eID-Karte werden die Kommunikationswege zwischen den Behörden verbessert. Die neu zuständige Behörde soll ohne Zeitverzug auf die zuvor gespeicherten Daten zugreifen können.

  • Damit Bürgerinnen und Bürger beantragte Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel künftig nicht mehr auf dem Bürgeramt abholen müssen, sondern zugeschickt bekommen können, sollen die jeweiligen Verordnungen angepasst werden. Das Gesetz schafft die hierzu notwendigen Grundlagen.

  • Das Mindestalter für die Nutzung des Online-Ausweises soll von 16 auf 13 Jahre gesenkt werden, damit Jugendliche eine sichere Möglichkeit erhalten, für sie zugängliche Plattformen und soziale Medien zu nutzen.

  • Künftig sollen alle Antragstellerinnen und Antragsteller elektronische Aufenthaltstitel erhalten und damit den Online-Ausweis nutzen können.

  • Die Arbeit der Sicherheitsbehörden soll erleichtert werden, unter anderem indem die Pass- und Personalausweisbehörden verpflichtet werden, den Abruf des Fotos für Sicherheitsbehörden zu jeder Zeit zu ermöglichen.

  • Um Kindesmissbrauch im Ausland zu verhindern, wird ein neuer Passversagungsgrund für Fälle eingeführt, in denen bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber oder die Passbewerberin im Ausland Sexualstraftaten begehen wird. In diesen Fällen sollen passbeschränkende Maßnahmen in Form einer Passversagung, einer Passentziehung oder einer Ausreiseuntersagung vorgenommen werden können.

  • Der ein Jahr gültige Kinderreisepass soll abgeschafft werden, um eine einheitliche Lösung für die deutschen Passdokumente zu erzielen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass beantragen können. Das ist auch heute schon möglich und hat den Vorteil, dass bei Reisen ins Ausland keine Einschränkungen zu erwarten sind, wie sie der 12 Monate gültige Kinderreisepass je nach Transit- und Zielland mit sich bringt.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis oder Ihre eID-Karte
  • Eine aktuelle deutsche Meldeadresse
  • Geeignetes Smartphone oder Lesegerät
  • Installierte AusweisApp2

[Quelle: https://www.bmi.bund.de/]

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