Inhalt
Datum: 02.03.2023

Testpflicht entfällt, Maskenpflicht für Besuche in Kliniken und Pflegeheimen bleibt vorerst Amt

Pressemitteilung des Main-Kinzig-Kreises

Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr stellt Corona-Berichterstattung im Einklang mit den bundesweiten Lockerungen bis auf Weiteres ein

Main-Kinzig-Kreis. – Mit dem 1. März sind bundesweit und damit auch in Hessen und dem Main-Kinzig-Kreis fast alle Corona-Regeln weggefallen. Bis zum 7. April sieht das Infektionsschutzgesetz des Bundes lediglich noch für Besucherinnen und Besuchern von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine FFP2-Maskenpflicht vor, ebenso für den Besuch von Arztpraxen etc. Keine FFP2-Maskenpflicht besteht hingegen für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen. Darüber hinaus sieht die Coronavirus-Testverordnung des Bundes seit 1. März auch keine Testpflicht mehr vor. Es ist auch nicht mehr möglich, sich kostenlos testen zu lassen, der Bund übernimmt die Kosten hierfür nicht mehr.

zur Pressemitteilung

als .pdf zum Download:

  • Pressemitteilung 02.03.2023