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Neuberg hat sich gut beraten lassen

Pressemitteilung vom 07.10.2024


Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Neuberg hat sich in seiner letzten Sitzung wieder mehrheitlich für einen Doppelhaushalt ausgesprochen. Im Zuge der Haushaltsaufstellung für die beiden kommenden Jahre hat sich die Gemeinde nun vom Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und vom Referat kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle des Innenministeriums zur Haushaltssituation beraten lassen.

Die Aufgabe der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle umfasst die Beratung der Gemeinden, Städte und Landkreise in Fragen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ). Zudem wird eine Beratung der Kommunen zur Auswertung und Analyse der jeweiligen Haushaltssituation in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung angeboten. Diese Beratung erfolgt für die Kommunen kostenfrei und freiwillig in Form von Beratungsgesprächen, die Empfehlungen für die zukünftige Haushaltspolitik und Anstöße für haushaltsrelevante organisatorische Weiterentwicklungen innerhalb der Kommunen geben.

Vergangene Woche haben die Mitarbeiter der Unterstützungsstelle und dem Landesrechnungshof dem Gemeindevorstand, den Mandatsträgern der Gemeindevertretung und den Mitarbeitern der Gemeinde Neuberg in einer Präsentation die Ergebnisse der Haushaltsanalyse vorgestellt.

Neben dem Status Quo der Finanzsituation wurde eine vergleichende Haushaltsanalyse präsentiert und eine Konsolidierungsempfehlung abgegeben.

Konsolidierungspotentiale, zeigten sich demnach im interkommunalen Vergleich insbesondere bei den durch Pflichtaufgaben geprägten Produktbereichen Innere Verwaltung, Sicherheit und Ordnung und in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie in dem rein freiwilligen Produktbereich Soziale Leistungen.

Trotz der bereits bestehenden und geplanten interkommunalen Zusammenarbeiten - die Gemeinde Neuberg wird dem vom Kreis im nächsten Jahr zu gründenden Dienstleistungskompetenzzentrum beitreten – sollte der IKZ-Ausbau aufgrund des demografiebedingten Ausscheidens von Personal dringend verfolgt werden. Dieser könne weiteres Verbesserungspotential hervorbringen und den Haushalt bei Erhalt der kommunalen Leistung entlasten.

Weiterhin werde eine regelmäßige Fortschreibung der kommunalen Gebührensatzungen zur Sicherstellung einer rechtssicheren und kostendeckenden Gebührenerhebung empfohlen.

Alles in allem seien nach Auffassung des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Konsolidierungspotentiale vorhanden. Diese bedürften allerdings der politischen Abwägung und Entscheidung.

Autor/in: Jörn Schachtner, Bürgermeister