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Datum: 05.09.2024

Bebauungsplan »Photovoltaik-Freiflächenanlage Auf der Döngeshohl« hier: erneute Beteiligung gem. §§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Neuberg - Rüdigheim

Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Auf der Döngeshohl“

hier: erneute Beteiligung gem. §§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

  • Amtliche Bekanntmachung


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neuberg

 

Gemeinde Neuberg - Rüdigheim

Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Auf der Döngeshohl“

hier: erneute Beteiligung gem. §§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg hat in ihrer Sitzung am 21.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Auf der Döngeshohl“ gefasst.

Die Planung hat vom 30.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023 öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wurden abgewogen.

Aufgrund der nach dem Verfahren gem. § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 BauGB vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ist der Entwurf erneut nach § 3 Absatz 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

Entsprechend den Regelungen des § 4a Abs. 3 BauGB wird die erneute Offenlage auf eine zweiwöchige Veröffentlichungsfrist verkürzt und es erfolgt nur die Beteiligung der von den Änderungen / Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. Zur besseren Lesbarkeit sind die Änderungen / Ergänzungen markiert.

Übergeordnetes Ziel ist es, einen Beitrag zur Förderung regenerativer Energien und damit auch zum Klimaschutz zu leisten. Im Sinne dieses Ziels ist im Plangebiet die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage vorgesehen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird durch die zeichnerische Darstellung bestimmt (s. Abb.).

Die Notwendigkeit einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergibt sich infolge der Abwägung der vorgelegten Stellungnahmen sowie durch verschiedene, planinhaltliche Änderungen und Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Umweltunterlagen.

Im Wesentlichen sind dies:

Textliche Festsetzungen

-       redaktionelle Ergänzungen

-       Festsetzungen zu den erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen

-       Ergänzung zum Monitoring

-       Differenzierung der Festsetzungen zur Randeingrünung 2

-       Hinweise zum Artenschutz und zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Begründung

-       Vertiefung der planungsrechtlichen Ausgangssituation

-       redaktionelle Ergänzungen und Erläuterung der Neufestsetzungen

-       Erläuterung der Auswirkungen aus den Nacherhebungen zur Artenschutzrechtlichen Beurteilung

-       Ergänzungen im Umweltbericht

-       Verdeutlichung hinsichtlich des Schutzgutes Wasser

-       Anpassung der Biotopwertbilanzierung

Artenschutz

-       Artenschutzrechtliche Beurteilung und Anlage Beschreibung der CEF-Maßnahme zur Feldlerche

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen vorgelegt worden:

Main-Kinzig-Kreis

Hinweise zu den Ge- und Verboten im Wasserschutzgebiet

Anforderungen an Umweltbericht, Artenschutz und CEF-Maßnahmen

Festsetzungen zur Landschaftsplanung

RP Darmstadt

Hinweise zu den Grundsätzen der Raumordnung

Anforderungen an Umweltbericht, Artenschutz und CEF-Maßnahmen

Hinweise zu Bodenschutz

An umweltrelevanten Informationen liegen darüber hinaus vor:

-       Umweltbericht (in Begründung integriert)

-       Artenschutzrechtliche Beurteilung und Beschreibung der CEF-Maßnahme

Unter ausdrücklichem Hinweis auf die angeführten Änderungen sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB der (erneute) Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und die oben angeführten Fachbeiträge und -gutachten sowie die o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen und Unterlagen in der verkürzten Veröffentlichungsfrist vom

09.09.2024 bis zum 20.09.2024

im Internet unter dem Link https://neuberg.eu/Leben-Wohnen/Bauen/Bebauungspläne/ einsehbar. Unter diesem Link ist auch diese Bekanntmachung einsehbar.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind außerdem alle Unterlagen auch im Internet auf dem Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/ einsehbar.

Darüber hinaus erfolgt als zusätzliches Informationsangebot gem. 3 Abs. 2 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung der o.g. Planunterlagen im Veröffentlichungszeitraum

bei der Gemeindeverwaltung Neuberg, Bauamt, In den Gräben 15, 63543 Neuberg, Zimmer 10

während der allgemeinen Dienststunden.

Während des o.g. Zeitraumes besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen.

Während des Veröffentlichungszeitraums können Stellungnahmen per E-Mail unter info@buerothomas.com verschickt oder auf postalischem Weg an die o.g. Adresse der Gemeinde gesendet werden. Zudem können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung zu Protokoll gegeben werden.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung (bei Bürgern anonymisiert) behandelt werden.

Die Daten Stellungnehmender werden dauerhaft gespeichert.

Neuberg, den 04.09.2024                                       Gemeindevorstand der Gemeinde Neuberg

                                                                            Jörn Schachtner

                                                                            Bürgermeister

Übersicht Lage Bebauungsplan