Öffentliche Mahnung der Fälligkeit von Steuern und Abgaben - Jahreszahler -
Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum
01. Juli 2025
folgende Steuern und Gebühren fällig waren:
Grundsteuer A und B Jahreszahler
Abfallgebühren Jahreszahler
Hundesteuer Jahreszahler
Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
15. Juli 2025
an die Gemeindekasse Neuberg zu zahlen.
Nach dem 15.Juli 2025 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages berechnet.
Für diese öffentliche Steuermahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Neuberg, 04.Juli 2025
Gemeindekasse Neuberg
Sommerfeld
Kassenleiterin